Umweltschutzprüfung
Das Team Wloka unterstützt Dich bei der Umweltverträglichkeitsprüfung
Auf dem Weg zum erfolgreichen Projekt brauchst Du für viele Vorhaben eine eingehende Prüfung der Umweltverträglichkeit, bevor Du eine Genehmigung erhältst.
Was dabei für welches Vorhaben erforderlich ist?
Die Antwort ist einfach. Es kommt drauf an 🙂
Wenn Du keine Lust hast, auf Spurensuche zu gehen, dann meld Dich doch einfach direkt bei uns. Ansonsten bekommst Du hier einige wertvolle Tipps für Deine Umweltverträglichkeitsprüfung.
Pflicht zur
Umweltverträglichkeitsprüfung
Ob Dein Projekt einen Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung benötigt oder nicht, regelt die Anlage 1 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Dabei gibt es nicht nur den allumfassenden Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung, sondern auch die Berichte zur sogenannten “allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls” sowie die “standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls“.
Je nach erforderlicher Art des Berichtes müssen unterschiedliche Schutzgüter in verschiedenen Detaillierungen betrachtet und die potentielle Beeinträchtigung bewertet werden.
Umweltverträglichkeitsprüfung in der
Windenergie
Auch für Windenergieprojekte brauchst Du ab 3 Anlagen im funktionalen Zusammenhang einen Bericht zur Prüfung der Umweltverträglichkeit.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Du die Anlagen alle selbst baust. Auch Bestandsanlagen und bereits genehmigte Anlagen müssen bei der Umweltschutzprüfung auf den funktionalen Zusammenhang betrachtet werden.
3 bis 6 WEA : Bericht zur standortbezogenen Einzelfallprüfung der Umweltverträglichkeit
7 bis 19 WEA: Bericht zur allgemeinen Vorprüfung der Umweltverträglichkeit
ab 20 WEA: Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung
Schutzgüter in der Umweltverträglichkeitsprüfung
Die nachfolgenden Schutzgüter müssen bei dem Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet und bewertet werden:
Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
Tiere, Pflanzen, und die biologische Vielfalt
Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern
Regelung zu Inhalten der Umweltverträglichkeitsprüfung
Welche Inhalte der Bericht enthalten muss, ist in Anlage 4 des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) geregelt.