Artenschutzrechtliche Stellungnahme
nach § 44 BNatSchG — die dein Verfahren absichert.

Kurzfristig. Fixpreis. Behördentauglich.

Ob Behördenanfrage, Verbandseinwendung oder Standort-Vorprüfung vor der AFB-Beauftragung — wir beantworten die konkrete Frage. Fokussiert statt 100 Seiten. Wochen statt Monate.

Die Behörde fragt.
Du hast keine Antwort.

Behörden-Anforderung

„Die Behörde fordert eine artenschutzrechtliche Stellungnahme — wir haben kein Gutachten in der Schublade."

Eine fehlende Antwort verzögert das Verfahren und kann das Genehmigungsrisiko erhöhen. Wer kurzfristig reagieren kann, behält die Kontrolle.

Einwendung

„Der Naturschutzbund hat Einwendungen mit Artenschutz-Argumenten — wir brauchen eine fachliche Gegenposition."

Einwendungen ohne fachliche Entgegnung bleiben im Verfahren stehen. Wer gutachterlich antworten kann, stärkt seine Position.

Verfahrensrisiko

„Wir wissen nicht ob unser Standort artenschutzrechtlich machbar ist — bevor wir 5-stellig in einen AFB investieren."

Wer erst nach dem Vollgutachten merkt dass ein Standort nicht trägt, hat Zeit und Geld verloren. Eine frühe Stellungnahme spart beides.

Artenschutzrechtliche Stellungnahme —
was steckt dahinter?

Und wann sie die effizientere Wahl gegenüber einem vollständigen AFB ist.

Eine artenschutzrechtliche Stellungnahme ist ein fokussiertes gutachterliches Dokument zur Bewertung eines Vorhabens oder einer spezifischen Fragestellung nach § 44 BNatSchG — dem Tötungs-, Störungs- und Zerstörungsverbot für besonders und streng geschützte Arten. Sie bewertet, ob und unter welchen Bedingungen ein Vorhaben mit dem Artenschutzrecht vereinbar ist. Die fachliche Basis bildet häufig eine Artenschutzkartierung.

  • Behördenanforderung im Genehmigungsverfahren — die Behörde fordert eine artenschutzfachliche Einschätzung ohne vollständigen AFB zu verlangen
  • Standortvorprüfung — artenschutzrechtliche Machbarkeitsbewertung in früher Projektphase
  • Einwendungserwiderung — fachlich fundierte Gegenposition zu Einwendungen von Naturschutzverbänden
  • Klageverfahren / Klageandrohung — gutachterliche Stützung der eigenen Position im Verfahren
  • Bauvoranfrage / Standortbewertung — kompakte Einschätzung vor der formellen Planung

Der entscheidende Unterschied zum Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (AFB): Die Stellungnahme ersetzt ihn nicht — aber sie ist schneller, kostet weniger und ist in vielen Verfahren der richtige erste Schritt.

💡 Konkrete Frage. Fokussierte Antwort. Kein 100-Seiten-Gutachten.

Team Wloka erstellt artenschutzrechtliche Stellungnahmen als eigenständige Leistung — kurzfristig, behördenkonform und mit klarer Handlungsempfehlung.

Fokussiert. Tragfähig.
Kurzfristig.

Die Frage beantworten — nicht alles prüfen

Wir erstellen keine standardisierten Vollgutachten auf Verdacht. Wir analysieren deine konkrete Fragestellung und liefern eine Stellungnahme die genau das beantwortet — präzise, nachvollziehbar, behördenfest.

Keine monatelange Wartezeit

Verfahrenstermine warten nicht. Team Wloka ist kurzfristig verfügbar — auch wenn dein Verfahren gerade läuft und die Behörde wartet.

Fixpreis — kein offener Stundensatz

Du weißt vorher was die Stellungnahme kostet. Kein Aufschlag für Rückfragen, kein wachsendes Honorar. Klarer Scope, klarer Preis.

Über 17 Jahre Verfahrenserfahrung

Wir wissen wie Behörden argumentieren, was Einwendungen schwach macht und was eine Stellungnahme tragfähig hält.

Fachliche Position.
Behördenkonform. Schnell.

  • Artenschutzrechtliche Stellungnahme — fokussiert auf deine konkrete Fragestellung, § 44 BNatSchG-konform
  • Artenschutzfachliche Bewertung — Einschätzung ob und wie das Vorhaben artenschutzrechtlich umsetzbar ist
  • Gegenposition zu Einwendungen — fachliche Erwiderung auf Naturschutzverbands-Argumente
  • Handlungsempfehlung — klare Aussage: weiter / mit Maßnahmen / weitere Prüfung nötig
  • Behördenkonformes Dokument — direkt einreichbar, keine Überarbeitung nötig
  • Digitale Lieferung — schnell, kein Postweg
  • Rückfragenmanagement — wir stehen für Behörden-Rückfragen zur Verfügung
  • Auf Wunsch: Ökologische Baubegleitung (UBB) während der Bauphase
Hinweis

Die Stellungnahme ersetzt keinen vollständigen AFB — sie beantwortet die konkrete Frage. Wenn ein vollständiger Fachbeitrag nötig ist, sagen wir das klar — und du kannst direkt bei uns ein vollständiges Gutachten beauftragen.

Von Anfrage bis Stellungnahme.
Direkt. Fokussiert.

01
Anfrage mit Fragestellung

Kurze Beschreibung des Vorhabens und der konkreten Frage — Behörden-Schreiben, Einwendung oder Standortinfos reichen.

02
Fragestellungs-Analyse

Wir lesen deine Unterlagen, klären den Scope und bewerten welche Aspekte zu prüfen sind.

03
Fixpreis-Angebot

Du erhältst zeitnah ein verbindliches Angebot — Scope klar, Preis klar.

04
Datengrundlage klären

Wir prüfen ob vorhandene Daten ausreichen oder ob gezielte Nacherhebungen nötig sind.

05
Erstellung der Stellungnahme

Fachliche Analyse, Bewertung, Handlungsempfehlung — behördenkonform dokumentiert.

06
Digitale Übergabe

Fertige Stellungnahme digital, direkt einreichbereit — rechtzeitig für dein Verfahren.

Über 17 Jahre.
Verfahren gewonnen.

17+
Jahre Erfahrung in Umweltplanung & Artenschutzrecht
25+
Jahre Branchenwissen im Team
§ 44
BNatSchG — die Grundlage jeder unserer Stellungnahmen

„Pragmatische Lösungen — keine Papiertiger, sondern betrieblich sinnvolle Maßnahmen."

Was Projektierer uns
zur Stellungnahme fragen.

Der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (AFB) ist ein vollständiges Gutachten — er dokumentiert alle relevanten Arten, bewertet Eingriffswirkungen und definiert Maßnahmen. Die Stellungnahme ist fokussierter: sie beantwortet eine konkrete Frage oder reagiert auf eine Behördenanforderung. Nicht jede Situation erfordert einen AFB — manchmal reicht die präzise Antwort auf die konkrete Frage.
Eine Stellungnahme reicht wenn die Behörde gezielt eine Einschätzung fordert, du eine Standortvorprüfung machen willst oder Einwendungen fachlich erwidern musst. Ein AFB wird nötig wenn das Verfahren eine vollständige Artenschutzprüfung voraussetzt. Wir sagen dir im Erstgespräch direkt was du brauchst — oder wir können dich beim Genehmigungsverfahren begleiten lassen.
Abhängig vom Scope und der Datenlage — in vielen Fällen deutlich schneller als ein Vollgutachten. Wenn dein Verfahren läuft und die Behörde wartet, ruf uns an. Wir finden einen Weg.
Ja — das ist einer der häufigsten Einsatzbereiche. Eine fachlich fundierte Erwiderung auf Artenschutz-Einwendungen stärkt deine Position im Verfahren erheblich. Wir formulieren die Gegenposition behördenkonform und verfahrensfest.
Dann sagen wir das klar — und können direkt übernehmen. Du verlierst keine Zeit mit einem zweiten Büro. Die Erkenntnisse aus der Stellungnahme fließen direkt in den AFB ein.
Ja. Eine artenschutzrechtliche Stellungnahme kann auch im Klageverfahren als gutachterliche Stützung eingesetzt werden. Wir arbeiten auch mit Anwaltskanzleien zusammen.
Nicht zwingend. Wenn belastbare Daten vorliegen, können wir auf dieser Basis arbeiten. Fehlen Daten, klären wir das im Erstgespräch und empfehlen gezielt was nötig ist.

Verfahren absichern.
Wir machen's möglich.

Keine offene Behörden-Anforderung. Keine unerwiederte Einwendung. Keine Standort-Unsicherheit. Die Stellungnahme, die dein Verfahren fachlich trägt — fokussiert, kurzfristig, Fixpreis.

Verfahren läuft und Frist naht? Schreib uns direkt mit dem Betreff „Stellungnahme" — wir melden uns schnellstmöglich.