Volle Kraft voraus zur Genehmigung!
Es klingt merkwürdig: Wenn Du bestrebt bist, Substitute für fossile Brennstoffe zu fördern, steht Dir der Schutz der Umwelt im Weg. Windkraft-Projekte wollen weise platziert sein, am besten dort, wo sie weder die Natur noch die Anwohner stören. Damit alle zufrieden sind, nutzen die Behörden das Instrument der Umweltverträglichkeitsprüfung. In diesem Beitrag erklären wir Dir, wie eine solche UVP aufgebaut ist.
Ohne UVP kein Windenergie-Projekt – ist die Prüfung zwingend vorgeschrieben?
Nicht alle Bauprojekte verlangen nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Ob die UVP für Dein Vorhaben zwingend vorgeschrieben ist, steht im UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung). Da wir davon ausgehen, dass Du einen Windpark errichten möchtest, gestaltet sich die Sache recht einfach:
UVP-Pflichtige Großprojekte (In den Anhängen des UVPG aufgeführt)
- Autobahnen
- Flughäfen
- Industrieanlagen
- Windparks
Kleinere Projekte, die sich nicht eindeutig den UVP-Pflichtigen Projekten zuordnen lassen, verlangen nach einer allgemeinen oder standortbezogenen Vorprüfung. Militärische Einrichtungen oder im Falle von Not- oder Katastrophenfällen gelten zudem Sonderregelungen. In Deinem Fall gibt es aber keine Zweifel: Eine UVP ist zwingend erforderlich. Der Prozess umfasst mehrere Stufen, die wir im Folgenden vorstellen möchten.
UVP ist nicht gleich UVP – Welche Abstufungen gibt es?
Heißt das nun, dass es tatsächlich verschiedene Arten der Umweltverträglichkeitsprüfung gibt? Ja, genau so ist es, und diese Schritte bauen aufeinander auf und zeichnen sich dadurch aus, dass sie immer mehr ins Detail gehen und immer mehr Parteien in die Genehmigungsentscheidung miteinbezogen werden.
Was ist die standortbezogene Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit?
Wie der Name schon sagt, geht es bei der standortbezogenen Prüfung zunächst um den geplanten Standort der Windkraftanlage. Hier gilt: Ein positives Ergebnis führt zu einer vertieften Untersuchung. Dazu werden die örtlichen Gegebenheiten untersucht, wobei vor allem die Bedürfnisse von Schutzgebieten berücksichtigt werden. Zu diesen zählen Naturschutzgebiete und Wasserschutzgebiete. Die standortbezogene Prüfung deckt Konfliktpotenziale auf, die im Zusammenhang mit bestehenden Umweltauflagen für diese sensiblen Zonen existieren. Gegebenenfalls werden Maßnahmen zur Minderung des Schadens vorgeschlagen.
Wer führt die standortbezogene Vorprüfung durch?
Für die standortbezogene Vorprüfung ist die zuständige Genehmigungsbehörde der richtige Ansprechpartner. Dabei handelt es sich – variierend nach Art des Projekts und Bundesland – z. B. um die unteren oder oberen Umweltbehörden, wie z. B. die Bezirksregierungen, Landratsämter oder spezialisierte Umweltämter. Da hierbei die lokalen Voraussetzungen eine entscheidende Rolle spielen, werden häufig die regionalen Umweltämter sowie die Naturschutz- und Planungsbehörden miteinbezogen.
Was ist die allgemeine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit?
Im nächsten Schritt wird ermittelt, ob die geplante Windenergieanlage grundsätzlich negative Auswirkungen auf die Umwelt haben könnte. Die Bewertung erfolgt anhand allgemeiner Kriterien, wie z. B. Art und Umfang des Projekts. Nur bei einem positiven Ergebnis darf anschließend eine detaillierte Prüfung erfolgen. Die allgemeine Vorprüfung nimmt also die Rolle der ersten Filterstufe ein. Sie kann auch dafür sorgen, dass ein Vorhaben angepasst wird, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren. In jedem Fall entscheidet sie darüber, ob eine umfassendere Prüfung überhaupt erforderlich ist.
Wer ist für die Durchführung der allgemeinen Vorprüfung zuständig?
Auch die allgemeine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit wird in der Regel von der zuständigen Genehmigungsbehörde durchgeführt.
Was ist die Umweltverträglichkeitsprüfung?
Die Umweltverträglichkeitsprüfung beleuchtet schließlich en détail die Umweltauswirkungen der geplanten Windkraftanlage. Dies geschieht im Rahmen einer systematischen Analyse aller relevanten Auswirkungen auf den Standort in ökologischer Hinsicht. Ein Unterschied zu den vorangegangenen Prüfungsschritten besteht darin, dass bei der finalen UVP auch die Öffentlichkeit und die betroffenen Behörden miteinbezogen werden. Denn die Genehmigungsentscheidung kann erst dann getroffen werden, wenn alle Parteien gehört wurden und sämtliche Umweltrisiken bewertet sind.
Folgende Elemente sind in der Regel Bestandteil einer UVP:
- Projektbeschreibung: Sie enthält detaillierte Angaben zur geplanten Anzahl und Höhe der Windkraftanlagen, zu den technischen Voraussetzungen sowie zum Timing. Zusätzlich wird erklärt, welche Baumaßnahmen notwendig sind und wie sich die Infrastruktur zukünftig gestalten soll (z. B. Zufahrtswege oder Verkabelung)
- Der ökologische Ist-Zustand: In diesem Abschnitt sind die aktuellen Umweltbedingungen zusammengestellt, z. B. Fauna, Flora, Hydrologie, Landnutzung und Geologie. Anhand der Ermittlung des Ist-Zustands werden schützenswerte Bereiche, wie z. B. Biotope oder Landschafts- oder Naturschutzgebiete identifiziert.
- Ermittlung und Bewertung der möglichen Umweltauswirkungen: Dieser Teil der UVP bringt die ökologischen Auswirkungen der Windenergieanlage auf den Tisch. Dazu gehören der Impact auf die Luftqualität, die Böden, das Wasser und die biologische Vielfalt. Vor allem das Wohl geschützter Arten (wie z. B. Fledermäuse) wird bedacht. Visuelle Auswirkungen und der Schattenwurf gehören ebenfalls in diesen Abschnitt der Prüfung.
- Ausgleich und Verminderung von Umweltauswirkungen: Die UVP enthält auch eine Darlegung möglicher Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung negativer Auswirkungen auf die Umwelt. Sie bietet Verbesserungspotenziale durch eine optimierte Standortwahl oder technische Anpassungen. Falls Beeinträchtigungen unvermeidbar sind, tauchen in diesem Abschnitt auch Optionen zur Kompensation auf.
- Alternativenprüfung: Für den Fall, dass die Gegenargumente überhandnehmen, werden im Rahmen dieses Elements Ersatzlösungen zum geplanten Projekt geprüft, einschließlich der „Null-Variante“ (der Bau der Windkraftanlage entfällt ganz).
- Beteiligung der Öffentlichkeit: In diesem Punkt wird die Beteiligung der relevanten Behörden dokumentiert. Der Baustein fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen und sorgt dafür, dass diese Berücksichtigung finden.
- Überwachung und Kontrolle: Die UVP beschreibt Maßnahmen, die die tatsächlichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Umsetzung des Projekts beschreiben. Anhand eines Umweltmanagementplans wird sichergestellt, dass sämtliche Umweltauflagen erfüllt werden.
Wer führt die finale Umweltverträglichkeitsprüfung durch?
Für die Koordination ist auch hier, je nach Projekt, die obere oder die untere Umweltbehörde zuständig. Während des Prozesses werden spezialisierte Gutachter und Sachverständige hinzugezogen. Zudem sind weitere Fachbehörden, wie z. B. Denkmalämter, Forstbehörden und Wasserwirtschaftsämter in Form von Stellungnahmen und Expertisen an der Diskussion beteiligt.
Unser Fazit: Schritt für Schritt zur Genehmigung – mit einem Experten bist Du auf der sicheren Seite
Jetzt fragst Du Dich bestimmt, wo Du anfangen sollst: Wie genau läuft der Kontakt zu den Behörden ab, damit eine UVP für mein Projekt durchgeführt wird? Wie bekomme ich eine transparente und sachliche Diskussion mit den Behörden und der Öffentlichkeit hin?
Die gute Nachricht: Du bist nicht allein! Wenn Du mit der Planung einer Windkraftanlage beauftragt bist, melde Dich bei uns und wir beraten Dich ausführlich bezüglich der für Dein Projekt individuell passenden Vorgehensweise. Selbstverständlich begleiten wir Dich mit unserer Kompetenz durch den ganzen Prozess von A bis Z. Das Team Wloka weiß genau, an welchen Rädern gedreht werden muss, damit Deine Windräder sich so schnell wie möglich drehen.