Welche Anlagen brauchen eine BImSchG Genehmigung?

Du planst eine Anlage — einen Windpark, eine Biogasanlage, einen Recyclinghof — und fragst Dich: Brauche ich dafür eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz?

Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, was Du baust und wie groß es wird. Die lange Antwort steht im Anhang 1 der 4. BImSchV — und genau den schlüsseln wir Dir hier auf. Mit Beispielen aus der Praxis, den beiden Verfahrensarten und dem, was passiert, wenn Du ohne Genehmigung loslegst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Genehmigungspflichtig ist eine Anlage, wenn sie im Anhang 1 der 4. BImSchV gelistet ist (§ 4 BImSchG).
  • Es gibt zwei Verfahrensarten: das förmliche Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung („G”) und das vereinfachte Verfahren („V”).
  • Windenergieanlagen mit mehr als 50 m Gesamthöhe sind immer BImSchG-pflichtig. Freiflächen-PV dagegen in der Regel nicht — sie läuft über das Baurecht.
  • Ohne Genehmigung drohen Stilllegung, Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen.
Das Wichtigste in Kürze
Das Wichtigste in Kürze

1. Die Rechtsgrundlage: § 4 BImSchG + 4. BImSchV

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verlangt eine Genehmigung für Anlagen, die „auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen” (§ 4 BImSchG). Welche Anlagen das konkret sind, regelt nicht das Gesetz selbst, sondern die 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) — genauer: ihr Anhang 1.

Dieser Anhang ist eine lange Liste mit Anlagentypen und Schwellenwerten, gegliedert in zehn Branchen-Nummern:
(1) Wärme/Energie — Kraftwerke, Windenergieanlagen mit mehr als 50 m Gesamthöhe, Biogasanlagen · (2) Steine/Erden · (3) Stahl/Metall · (4) Chemie · (5) Oberflächenbehandlung · (6) Holz/Zellstoff · (7) Nahrung/Tierhaltung · (8) Abfall & Recycling — Deponien, Recyclinganlagen, Kompostwerke · (9) Lagerung · (10) Sonstiges.

Faustregel: Steht Dein Anlagentyp im Anhang 1 und überschreitest Du den dort genannten Schwellenwert (Leistung, Durchsatz, Kapazität), brauchst Du die BImSchG-Genehmigung. Liegst Du darunter — oder steht Dein Anlagentyp gar nicht in der Liste — reicht in der Regel die Baugenehmigung.

2. Förmlich oder vereinfacht? Die zwei Verfahrensarten

Förmliches Verfahren („G”, § 10 BImSchG): mit Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung, Einwendungsfrist, ggf. Erörterungstermin), häufig gekoppelt mit UVP. Entscheidungsfrist der Behörde: 7 Monate ab vollständigen Unterlagen (verlängerbar).

Vereinfachtes Verfahren („V”, § 19 BImSchG): ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Entscheidungsfrist: 3 Monate ab vollständigen Unterlagen (verlängerbar).

Der Unterschied ist für Deine Projektplanung enorm: Ein förmliches Verfahren mit Erörterungstermin und UVP dauert real oft deutlich länger als ein Jahr — ein vereinfachtes Verfahren ist bei guter Vorbereitung in wenigen Monaten durch. Mehr zum Genehmigungsverfahren

3. Die drei Wloka-Klassiker: Wind, PV, Entsorgung

Windenergie: mehr als 50 m Gesamthöhe immer BImSchG (Anhang 1, Nr. 1.6). 1–19 Anlagen: vereinfachtes Verfahren (V); 20 oder mehr: förmliches Verfahren (G). Moderne Anlagen liegen bei 200+ Metern Gesamthöhe — praktisch jedes Windprojekt läuft also über das BImSchG. Windenergie-Genehmigungen bei Team Wloka

Photovoltaik: meist KEIN BImSchG. Freiflächen-Photovoltaik steht nicht im Anhang 1 der 4. BImSchV. PV-Parks laufen über Bauleitplanung und Baugenehmigung — mit eigenen umweltfachlichen Anforderungen wie Artenschutzprüfung und Eingriffsregelung. Freiflächen-Photovoltaik bei Team Wloka

Entsorgung & Recycling: fast immer BImSchG. Die Nummer 8 des Anhangs 1 ist lang, und die Schwellenwerte (Durchsatz, Lagerkapazität) sind schnell erreicht. Ob G- oder V-Verfahren, hängt von Abfallart und Kapazität ab. Entsorgungsanlagen bei Team Wloka

Die drei Wloka-Klassiker
Die drei Wloka-Klassiker

4. Was, wenn Du ohne Genehmigung baust oder betreibst?

  1. Stilllegung: Die Behörde kann den Betrieb untersagen (§ 20 Abs. 2 BImSchG).
  2. Bußgeld: Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern.
  3. Strafrecht: Das unerlaubte Betreiben bestimmter Anlagen kann als Straftat verfolgt werden (§ 327 StGB).
  4. Projektrisiko: Banken finanzieren keine ungenehmigten Anlagen; Rückbau auf eigene Kosten droht.

5. So findest Du es für Dein Projekt heraus — in 3 Schritten

  1. Anlagentyp im Anhang 1 der 4. BImSchV suchen.
  2. Schwellenwert prüfen (mehrere Teilanlagen am selben Standort werden zusammengerechnet).
  3. Verfahrensart ablesen (G oder V) — und Zeitplan + Unterlagen realistisch planen. Die komplette Unterlagen-Checkliste hilft Dir dabei, den Antrag von Anfang an vollständig zu machen. (Mehr zur Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG)

bimschg genehmigung FAQ

  • Kleine Windanlage unter 50 m?

    Baurecht der Länder, kein BImSchG.

  • Gilt die BImSchG-Genehmigung auch als Baugenehmigung?

    Ja, Konzentrationswirkung (§ 13 BImSchG), ausgenommen u. a. wasserrechtliche Erlaubnisse.

  • Dauer?

    7 Monate (förmlich) bzw. 3 Monate (vereinfacht) ab Vollständigkeit; real entscheidet die Unterlagenqualität.

  • Wer entscheidet förmlich vs. vereinfacht?

    Anhang 1 der 4. BImSchV, pro Anlagentyp und Größenklasse.

  • Kosten?

    Gebühren nach Errichtungskosten + Verfahrensaufwand, plus Fachgutachten — nur projektspezifisch seriös bezifferbar.

Du willst wissen, ob Dein Projekt genehmigungspflichtig ist — und wie Du das Verfahren so kurz wie möglich hältst? Team Wloka begleitet BImSchG-Verfahren für Windenergie und Entsorgungsanlagen — in Wochen statt Monaten. → Jetzt Beratungstermin sichern