Du planst eine Anlage — einen Windpark, eine Biogasanlage, einen Recyclinghof — und fragst Dich: Brauche ich dafür eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz?
Die kurze Antwort: Es kommt darauf an, was Du baust und wie groß es wird. Die lange Antwort steht im Anhang 1 der 4. BImSchV — und genau den schlüsseln wir Dir hier auf. Mit Beispielen aus der Praxis, den beiden Verfahrensarten und dem, was passiert, wenn Du ohne Genehmigung loslegst.
Das Wichtigste in Kürze
- Genehmigungspflichtig ist eine Anlage, wenn sie im Anhang 1 der 4. BImSchV gelistet ist (§ 4 BImSchG).
- Es gibt zwei Verfahrensarten: das förmliche Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung („G”) und das vereinfachte Verfahren („V”).
- Windenergieanlagen mit mehr als 50 m Gesamthöhe sind immer BImSchG-pflichtig. Freiflächen-PV dagegen in der Regel nicht — sie läuft über das Baurecht.
- Ohne Genehmigung drohen Stilllegung, Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen.

1. Die Rechtsgrundlage: § 4 BImSchG + 4. BImSchV
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) verlangt eine Genehmigung für Anlagen, die „auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen” (§ 4 BImSchG). Welche Anlagen das konkret sind, regelt nicht das Gesetz selbst, sondern die 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) — genauer: ihr Anhang 1.
Dieser Anhang ist eine lange Liste mit Anlagentypen und Schwellenwerten, gegliedert in zehn Branchen-Nummern:
(1) Wärme/Energie — Kraftwerke, Windenergieanlagen mit mehr als 50 m Gesamthöhe, Biogasanlagen · (2) Steine/Erden · (3) Stahl/Metall · (4) Chemie · (5) Oberflächenbehandlung · (6) Holz/Zellstoff · (7) Nahrung/Tierhaltung · (8) Abfall & Recycling — Deponien, Recyclinganlagen, Kompostwerke · (9) Lagerung · (10) Sonstiges.
Faustregel: Steht Dein Anlagentyp im Anhang 1 und überschreitest Du den dort genannten Schwellenwert (Leistung, Durchsatz, Kapazität), brauchst Du die BImSchG-Genehmigung. Liegst Du darunter — oder steht Dein Anlagentyp gar nicht in der Liste — reicht in der Regel die Baugenehmigung.
2. Förmlich oder vereinfacht? Die zwei Verfahrensarten
Förmliches Verfahren („G”, § 10 BImSchG): mit Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung, Einwendungsfrist, ggf. Erörterungstermin), häufig gekoppelt mit UVP. Entscheidungsfrist der Behörde: 7 Monate ab vollständigen Unterlagen (verlängerbar).
Vereinfachtes Verfahren („V”, § 19 BImSchG): ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. Entscheidungsfrist: 3 Monate ab vollständigen Unterlagen (verlängerbar).
Der Unterschied ist für Deine Projektplanung enorm: Ein förmliches Verfahren mit Erörterungstermin und UVP dauert real oft deutlich länger als ein Jahr — ein vereinfachtes Verfahren ist bei guter Vorbereitung in wenigen Monaten durch. Mehr zum Genehmigungsverfahren
3. Die drei Wloka-Klassiker: Wind, PV, Entsorgung
Windenergie: mehr als 50 m Gesamthöhe immer BImSchG (Anhang 1, Nr. 1.6). 1–19 Anlagen: vereinfachtes Verfahren (V); 20 oder mehr: förmliches Verfahren (G). Moderne Anlagen liegen bei 200+ Metern Gesamthöhe — praktisch jedes Windprojekt läuft also über das BImSchG. Windenergie-Genehmigungen bei Team Wloka
Photovoltaik: meist KEIN BImSchG. Freiflächen-Photovoltaik steht nicht im Anhang 1 der 4. BImSchV. PV-Parks laufen über Bauleitplanung und Baugenehmigung — mit eigenen umweltfachlichen Anforderungen wie Artenschutzprüfung und Eingriffsregelung. Freiflächen-Photovoltaik bei Team Wloka
Entsorgung & Recycling: fast immer BImSchG. Die Nummer 8 des Anhangs 1 ist lang, und die Schwellenwerte (Durchsatz, Lagerkapazität) sind schnell erreicht. Ob G- oder V-Verfahren, hängt von Abfallart und Kapazität ab. Entsorgungsanlagen bei Team Wloka

4. Was, wenn Du ohne Genehmigung baust oder betreibst?
- Stilllegung: Die Behörde kann den Betrieb untersagen (§ 20 Abs. 2 BImSchG).
- Bußgeld: Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern.
- Strafrecht: Das unerlaubte Betreiben bestimmter Anlagen kann als Straftat verfolgt werden (§ 327 StGB).
- Projektrisiko: Banken finanzieren keine ungenehmigten Anlagen; Rückbau auf eigene Kosten droht.
5. So findest Du es für Dein Projekt heraus — in 3 Schritten
- Anlagentyp im Anhang 1 der 4. BImSchV suchen.
- Schwellenwert prüfen (mehrere Teilanlagen am selben Standort werden zusammengerechnet).
- Verfahrensart ablesen (G oder V) — und Zeitplan + Unterlagen realistisch planen. Die komplette Unterlagen-Checkliste hilft Dir dabei, den Antrag von Anfang an vollständig zu machen. (Mehr zur Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG)
bimschg genehmigung FAQ
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Kleine Windanlage unter 50 m?
Baurecht der Länder, kein BImSchG.
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Gilt die BImSchG-Genehmigung auch als Baugenehmigung?
Ja, Konzentrationswirkung (§ 13 BImSchG), ausgenommen u. a. wasserrechtliche Erlaubnisse.
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Dauer?
7 Monate (förmlich) bzw. 3 Monate (vereinfacht) ab Vollständigkeit; real entscheidet die Unterlagenqualität.
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Wer entscheidet förmlich vs. vereinfacht?
Anhang 1 der 4. BImSchV, pro Anlagentyp und Größenklasse.
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Kosten?
Gebühren nach Errichtungskosten + Verfahrensaufwand, plus Fachgutachten — nur projektspezifisch seriös bezifferbar.
Du willst wissen, ob Dein Projekt genehmigungspflichtig ist — und wie Du das Verfahren so kurz wie möglich hältst? Team Wloka begleitet BImSchG-Verfahren für Windenergie und Entsorgungsanlagen — in Wochen statt Monaten. → Jetzt Beratungstermin sichern